Arbeitssicherheit und Verkehrssicherung


Arbeitssicherheit


Jedes Jahr verletzen sich viele Menschen bei der Arbeit im Wald. Nässe und Glätte in schwierigem Gelände, gefährliche Werkzeuge und Maschinen, die Wucht fallender Bäume und brechender Äste sind nur einige der Gefahren. Um Ihre Sicherheit bei der Waldarbeit zu erhöhen, haben wir hier einige wichtige Tipps für Sie zusammengestellt:

Als Waldbesitzer gelten Sie automatisch, im Sinne des Sozialgesetzbuches (SBG VII), als landwirtschaftliches Unternehmen und sind damit verpflichtet sich in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu versichern (LBG). Dies gilt selbst dann, wenn die Bewirtschaftung auf Ihrer Waldfläche derzeit aussetzt.
Die einzigen Ausnahmen stellen hier die Überlassung des Nutzungsrechtes, z.B. durch Verpachtung oder die Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer Flächenbesitzgröße bis zu 0,25 ha dar. Eine solche Befreiung will aber sehr wohl überlegt sein, weil sie nicht wieder rückgängig zu machen ist.
Außerdem bietet Ihnen diese Versicherung sehr viele Vorteile. Dadurch werden nämlich nicht nur Sie als Eigentümer bei Ihrer Arbeit im eigenen Wald abgesichert, sondern auch die in Ihrem Wald arbeitenden Personen. Andernfalls müssten Sie im Falle eines Unfalles selbst haften.
 

Darüber hinaus gilt bei der Arbeit im Wald die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV. Die UVV der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) finden Sie hier.
Darin ist unter anderem gefordert, dass für die Arbeit mit der Motorsäge eine spezielle Schutzausrüstung, bestehend aus Schutzhelm, Gesicht- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Forstsicherheitsschuhe mit Stahlkappe und Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen und vom Ausführenden auch zu tragen ist. Die Kennzeichnung mit dem KWF-Profi- oder KWF-Standard-Siegel unterstützt Sie bei der Auswahl der geeigneten Schutzausrüstung.

Wichtige Hinweise zum richtigen Einsatz von Motorsäge, Geräten und Maschinen, finden Sie in der aid-Broschüre, auf SVLFG.de und Waldwissen.net. Die Informationen helfen Ihnen Ihre Arbeit nicht nur sicherer, sondern auch ergonomisch besser zu gestalten. Eignen Sie sich diese Fähigkeiten durch den Besuch eines Motorsägenkurses an (Infos: Forstliche Bildungszentren, SVLFG, Ihr forstlicher Berater/ Betreuer, KWF zertifizierte Motorsägenkurse).
 

Rettungskette

Die Arbeit mit der Motorsäge und mit der Seilwinde erfordert außerdem eine ständige Ruf-, Sicht- oder sonstige Verbindung zu anderen Personen. Wenn ein Unfall passiert, muss sicher sein, dass Ihnen jemand zu Hilfe kommen kann. Planen Sie deshalb vor Ihrer Arbeit im Wald die Rettungskette und klären Sie die Aufgaben der anderen Personen. Das kann im Ernstfall Ihr Leben oder das Ihres Kollegen retten!
Innerhalb einer Rettungskette leistet Ihnen eine Person Erste Hilfe. Eine weitere Person holt die per Notruf verständigten Rettungskräfte an einem Rettungspunkt ab und begleitet sie zur Unfallstelle. In den Rettungsplan gehören außerdem die Notrufnummern und die umliegenden Rettungspunkte. Sagen Sie immer jemandem Bescheid, wenn Sie in den Wald arbeiten gehen und prüfen Sie die Erreichbarkeit des Mobilfunknetzes im Wald. Auf Rettungspunkte-forst.de finden Sie etwa 52.000 Rettungspunkte im Wald zum Download sowie das KWF-Merkblatt zum Ausweisen von Rettungspunkten.

IT-Lösungen unterstützen Sie bei der Arbeitssicherheit z. B. durch Notruf-Apps (Hilfe im Wald App), die das Finden von Rettungspunkten im Wald erleichtern, Hilfestellungen zu den 5 W-Fragen geben oder durch Knopfdruck und Foto die Rettungskette verkürzen. Auch eine optimierte Navigation trägt zu einer schnelleren Rettungskette bei.


Andere Gefahren


Andere Gefahren bei der Waldarbeit können sich durch den Umgang mit Mineralölprodukten ergeben. Wichtige Hinweise hierzu finden Sie in diesem KWF-Flyer. Behalten Sie auch biologische Gefährdungen, wie die Übertragung von FSME und Borreliose durch Zwecken, im Blick. Das KWF-Merkblatt 14 beinhaltet hierzu die wichtigsten Informationen.


 

Weiterführende Informationen zur sicheren Waldarbeit

•    Waldwissen.net: Arbeitssicherheit
•    Waldbesitzerportal Bayern: Arbeitssicherheit im Wald
•    SVLFG: Unfallverhütungsvorschrift Forsten
•    DGUV: Regeln für die Waldarbeit
•    SVLFG: Waldarbeit
•    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Die Motorsäge - Einsatz und Wartung.
•    KWF-Merkblatt 21: Ausweisen forstlicher Rettungspunkte
•    Landesforsten Rheinland-Pfalz: Unfallverhütung
•    Waldbesitzerportal Bayern: Sicherheit im Wald
•    SVLFG: Anbieter von Motorsägenkursen für Waldbesitzer
•    Hilfe im Wald App
•    Rettungspunkte-Forst.de
 

Verkehrssicherung

Wenn Sie Holzerntemaßnahmen durchführen, verpflichten Sie sich auch für die Sicherheit von anderen Menschen bzw. den Verkehr im und außerhalb des Waldes zu sorgen. Wichtige Informationen hierzu finden Sie hier: KWF-Merkblatt 19, KWF-Broschüre, Sachsenforst-Borschüre.

Haben Sie selbst den Eindruck, die Arbeit könnte zu schwer oder zu gefährlich für Sie werden, dann beauftragen Sie damit einen Forstunternehmer. Aber auch wenn Sie die Holzernte an einen Dritten vergeben (-> Fremdleistung), bleiben Sie verpflichtet, den Unternehmer zu überwachen: Hält er die einschlägigen Bestimmungen ein? Sie müssen ihn bei allen Fragen zum Arbeitsschutz unterstützen.
 

Verkehrssicherung während der Maßnahme

Arbeiten an Straßen, Bahnlinien und Seiltrassen.
Finden die Holzernte- oder Pflegemaßnahmen direkt an Straßen statt, so sind diese aus Sicherheitsgründen zu sperren. Bei öffentlichen Straßen ist dafür die Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde notwendig. Die zuständige Behörde kann man etwa auf den Landratsämtern erfragen. Bei Arbeiten an Bahnlinien müssen vorab die Betreiber des Schienennetzes informiert werden. Dies ist meistens die Deutsche Bahn AG, auf kleineren Strecken können es aber auch regionale Verkehrbetriebe sein. Bei der Arbeit an Strom- bzw. Telefonnetzen sind das Stromversorgungsunternehmen bzw. die Deutsche Telekom zu informieren.
Hier muss Verweis auf KWF Broschüre kommen.
 

allgemeine Verkehrssicherung


Darüber hinaus müssen Sie Wald-atypische Gefahren beseitigen. Das freie Betretungsrecht des Waldes gewährleistet Besuchern Ihres Waldes zwar die Möglichkeit Ihren Wald jederzeit zum Zwecke der Erholung zu besuchen, der Besuchende tut dies jedoch auf eigene Gefahr. Mit waldtypischen Gefahren wie beispielsweise herabfallenden Ästen durch Trockenheit muss stets gerechnet werden
Anders sieht es mit Wald-atypischen gefahren aus. Gibt es beispielsweise Treppen, Geländer oder ungesicherte Holzpolter in Ihrem Wald müssen Sicherungsmaßnahmen vom Eigentümer getroffen werden.




Weiterführende Informationen zur Verkerssicherung
 

•    Staatsbetrieb Sachsenforst: Verkehrssicherungspflicht im und am Wald
•    KWF-Merkblatt: Verkehrssicherungspflicht im Forstbereich